Eine Mandantin kommt zu mir. Sie lebt von Ihrem Ehemann getrennt. Die 2 gemeinsamen Kinder werden von den Eltern im sogenannten paritätischen Wechselmodell betreut. Von diesem Modell spricht man, wenn die Kinder zu 50 % von der Kindesmutter und zu 50 % vom Kindesvater betreut werden. Im Fall meiner Mandantin wechselten die Kinder immer am Montag vom Haushalt des einen Elternteils in den Haushalt des anderen. Nachdem die Kinder das Wechselmodell 1 Jahr gelebt hatten, wollten Sie bei meiner Mandantin bleiben. Sie trauten sich jedoch nicht, dies ihrem Vater zu sagen. Nachdem meine Mandantin dem Kindesvater anvertraut hatte, dass die Kinder ständig bei ihr leben möchten, rastete der Kindesvater aus. Er warf meiner Mandantin vor, die Kinder manipuliert zu haben und es sei nicht der Wille der Kinder, nicht mehr beim Vater leben zu wollen. Ich erklärte meiner Mandantin, dass der Vorwurf des Kindesvaters gar nicht so fremd ist. In meiner Tätigkeit als Rechtsanwältin musste ich schon oft erleben, dass die Kinder von einem Elternteil massiv unter Druck gesetzt wurden. Die Kinder stecken dann in einer Zwickmühle, wollen sie doch keinen Elternteil enttäuschen. Um diesen Druck von den Kindern zu nehmen, empfahl ich meiner Mandantin, gemeinsame Gespräche mit dem Kindesvater bei der Diakonie in Lübben wahrzunehmen. Gemeinsam mit der Mitarbeiterin der Diakonie sollte es gelingen, den Kindesvater davon zu überzeugen, was der wahre Wille der Kinder ist. Ist es tatsächlich der Wille der Kinder, künftig bei der Mutter zu leben, muss der Vater befähigt werden, dies zu akzeptieren, ohne wütend auf die Kinder zu sein. Dies ist schwer, schmerzt es den Kindesvater doch sehr, seine Kinder nicht mehr in jeder zweiten Woche bei sich zu haben. Gelingt es den Eltern nicht, diesen Konflikt selbst zu klären, muss beim Familiengericht ein Antrag gestellt werden. Dies bleibt abzuwarten.